Gewaltprävention

Gewaltprävention

Die Gewaltpävention ist ein Trainingsprogramm für Männer, die in ihrem sozialen Nahraum physische Gewalt ausüben und zukünftig auf Kontrolle durch Gewalttätigkeit verzichten möchten.

Zielsetzung

Ziel dieses Täterprogramms ist es, dass Männer
lernen, Beziehungskonflikte und Beziehungskrisen wahrzunehmen, gewaltfreie Lösungswege finden und einüben, um so nachhaltig zum Schutz von Frauen und Kindern beizutragen.

Im Training wird darauf hingearbeitet, dass die Teilnehmer das eigene Muster und den Zweck ihres Gewaltverhaltens erkennen.

Ein weiterer Schritt ist es, die Auswirkung von gewalttätigem Verhalten auf die Partnerin und die Kinder wahrzunehmen.

Abschließend erfolgt die Umsetzung von gewaltfreiem und nicht kontrollierendem Verhalten in die eigene Lebenswirklichkeit.

Diese Ziele lassen sich in vier Hauptgruppen
einteilen:

  1. Gewaltfreiheit
  2. Verantwortungsübernahme und
    Steigerung der Selbstkontrolle
  3. Differenzierung der Selbstwahrnehmung
  4. Verbesserung sozialer Fähigkeiten

Aufbau des Programms

Das soziale Trainingsprogramm umfasst 26 Wochen. Es gliedert sich in ein Aufnahmegespräch, das mit jedem Mann einzeln durchgeführt wird sowie in eine Orientierungssitzung und 8 Module, die in der Gruppe stattfinden.
Ein Modul dauert jeweils 3 Wochen und behandelt ein spezifisches Thema (z. B. unbedrohliches Verhalten, Eigenständigkeit der Partnerin, etc.). Pro Woche findet eine zweistündige Sitzung statt. Die Mindestzahl einer Gruppe beträgt 5 Teilnehmer.

l

Beratungsangebot für Partnerinnen

Parallel  zum Trainingsprogramm für Männer besteht für die Partnerinnen die Möglichkeit, die Hilfeangebote der Fachberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. 

p

Ausschlusskriterien

  • ausschließlich extrinsische Behandlungsmotivation (gerichtliche Auflage bei unverrückbarer Unschuldsüberzeugung)
  • behandlungsbedürftige Sucht oder psychische Erkrankung

    Über Ausschlusskriterien wird im Einzelfall entschieden.

}

Aufnahmekriterien

  • Guppenfähigkeit: Die zukünftigen Teilnehmer erkennen die Teilnahmeregeln an und sind bereit, mitzuarbeiten
  • Schriftliches Einverständnis der Vereinbarungen: Vertrag mit den Trainern, Gewaltverzichtserklärung, Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Weitergabe von begrenzten Informationen
  • Teilnehmer der Gruppe müssen die
    jeweilige Gruppensprache verstehen und sprechen

Zugangswege

Grundsätzlich lassen sich bei den gewalttätigen
Männern drei Zugangsmotivationen unterscheiden:

  • juristische Auflage
  • Empfehlung der Partnerin, um eine
    Trennung abzuwenden
  • Eigenmotivation

Es lassen sich fünf verschiedene Zugangswege unterscheiden:

  • eigene Initiative
  • Vermittlung durch Beratungsstellen
  • Vermittlung durch das Jugendamt
  • Bewährungsauflage
  • Auflage oder Weisung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
l

juristische Grundlagen

ohne Anspruch auf Vollständigkeit

§ 46a StGB: „Täter-Opfer-Ausgleich“: ein Täterprogramm in unserem Sinne kann dabei durchaus als Ausgleich in Betracht kommen.

§ 153a StPO: Danach kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung
des zuständigen Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen, wie z.B. Täter-Opfer-Ausgleich.

– Familiengericht: bei Verstoß gegen § 1631 II und §§ 1666, 1666a BGB können unter den dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen familiengerichtliche Maßnahmen angeordnet werden. Auch bei einer Strafverfolgung nach den §§ 223 ff. StGB kann das Trainingsprogramm im Rahmen von Bewährungsauflagen in Betracht kommen.

– §§ 16 – 18 SGB 8I: Es ist die Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung in der Familie zu gewährleisten. Hierbei werden im Fokus des Täterprogramms Wege aufgezeigt, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

p

Anmeldungen

Ansprechpartner und fachliche Leitung:

Mobile Betreuung Bamberg MoBam
Bamberger Str. 8
96049 Bamberg

Dipl.-Psych. Ralph Wnendt
Tel.  0 951 / 30 18 56 70
mail mobam@t-online.de

Ansprechpartner Sucht:

SKF Bamberg e.V.

Für Stadt und Landkreis Bamberg: 

Tel. 0951/ 86 85 51
mail suchtberatung.ba@skf-bamberg.de

Für Stadt und Landkreis Forchheim:

Tel. 09191 / 73 62 96 1
mail suchtberatung.fo@skf-bamberg.de

Kontaktadressen für Partnerinnen:

Notruf für vergewaltigte und sexuell misshandelte
Frauen und Kinder

SKF Bamberg e.V.

notruf@skf-bamberg.de

Frauenhaus Bamberg

Tel. 0951 / 58280

mail frauenhaus@skf-bamberg.de

 

Ihre Ansprechpartner

Detlef Keller

Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Einrichtungsleitung
Leitung und Fallanfragen ambulante Maßnahmen
Tel. 0 951 / 30 18 56 70
mail det.keller@mobam.de 

Ralph Wnendt

Dipl. Psych. (Univ.)
Einrichtungsleitung
Leitung  und Fallanfragen ambulante Maßnahmen
Tel. 0 951 / 30 18 56 70
mail mobam@t-online.de

Susanne Morgenthum

Leitung Sekretariat
Tel. 0 951 / 30 18 56 70
mail susanne.morgenthum@mobam.de

Lars Müller

Leitung Verwaltung
Tel. 0 951 / 30 18 56 70
mail lars.mueller@mobam.de

MoBam - Hilfen flexibel gestalten

Sie haben Fragen? Sie wünschen weitere Informationen? Für Fallanfragen im ambulanten Bereich kontaktieren Sie bitte direkt unser Büro.

Wir freuen uns auf Sie!