Gerichtliches Clearing
Das gerichtlich orientierte Clearing unterstĂ¼tzt das Jugendamt dabei, tragende Entscheidungen zu fällen und diese vor dem Familiengericht zu begrĂ¼nden. Dieses Clearing wird von Psychologen erarbeitet und soll den allgemein anerkannten Gutachtenkriterien entsprechen.
Fragen dabei können z.B. Erziehungsfähigkeit der Eltern oder allgemeine Kindeswohlkriterien sein.
Zielsetzung
Das gerichtliche Clearing ist ein psychosoziales Kurzgutachten, das als Entscheidungsgrundlage des Jugendamtes oder des Familiengerichts dient.
Das Ziel ist eine systematische und strukturierte Informationssammlung Ă¼ber
- die Erziehungssituation
- das Kindeswohl
- das Familiensystem
- vorhandene Ressourcen/Risiken in der sozialen Umgebung
Das Ergebnis ist eine Beurteilung der aktuellen Familienstituation und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen, die als Entscheidungsgrundlage vor Gericht dient.
Prinzipien
- Objektivität gegenĂ¼ber UntersuchungsÂpersonen und -Situationen
- innere Offenheit des Untersuchers
Methoden
Wir setzen folgende Methoden ein:
- haIbstandarisierte Interviews und Fragebögen
- Protokolle Ă¼ber Verhaltensbeobachtungen
- Soziogramme (z.B. Genogramme)
- diagnostische Testungen
- Vier-Augen-Prinzip / Fallbegleitung
Ablauf
- Anfrage des zuständigen Jugendamtes
- Erstgespräch mit Jugendamt und Familie
- Feststellung der Fragestellung
- Ausarbeitung des Clearings (innerhalb von zwei bis sechs Monaten)
- AbschluĂŸgespräch mit Ăœbergabe